Erwin beschimpft / Gericht prüft Anzeige (RP Online, 10.3.2007)
Dem Amtsgericht liegt erneut ein Strafverfahren vor, weil Oberbürgermeister Joachim Erwin öffentlich verleumdet worden sei. In einem Internet-Forum, einer Art elektronischer Meinungsbörse, habe ein 48-jähriger Bürger den OB als Aufsichtsratsvorsitzenden der Fortuna wegen der hohen Baukosten der Arena attackiert und dabei behauptet, dass Erwin 'die Bevölkerung belügt und betrügt'. (…)
Aus Sicht der Stadtverwaltung ein klarer Fall für die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft.
Entsprechend der Strafanzeige haben die Ermittler im Herbst beim Amtsgericht einen Strafbefehl über 1600 Euro gegen den 48-Jährigen beantragt. Doch entschieden ist darüber noch längst nicht. Fraglich ist nämlich, ob die Äußerung des Fortuna-Fans womöglich vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sein könnte. Das wird nach RP-Informationen nun gründlich geprüft. Denkbar also, dass auch gegen diese Kritik an der Person des Oberbürgermeisters kein juristisches Kraut gewachsen ist.

Wenn Stadtverwaltung, Staatsanwälte und Rheinische Post von Grundrechten derart plötzlich überrascht werden können, sollte ich mir besser mal Gedanken über eine Rechtsschutzversicherung machen…